Keine Kooperation des ADFC mit dem VDA zur IAA

ADFC versus VDA: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club und der Verband der Autoindustrie vertreten verkehrs- und umweltpolitisch sehr konträre Positionen. Eine Gegenüberstellung.

Der ADFC hat sich entschieden, nicht mit der IAA Mobility 2023 zu kooperieren, da sich der Ausrichter der Messe, der Verband der Automobilindustrie (VDA), aus unserer Sicht zu Unrecht einen grünen, fahrradfreundlichen Anstrich gibt. Er vertritt zahlreiche verkehrs- und umweltpolitische Positionen, die denen des ADFC konträr entgegenstehen. Wir sind jedoch der Meinung, dass wir unsere klaren Positionen für eine Mobilitätswende sowie für mehr Fairness und Sicherheit im Verkehr bei einigen Veranstaltungen während der IAA vertreten sollten. Zudem gibt es zahlreiche Protestaktionen zur IAA.

Andreas Schön, 1. Vorsitzender ADFC München: „Es reicht nicht ein paar Fahrräder neben große und schwere Hochglanz-Elektroautos zu stellen und irgendwas von 'zukünftiger Mobilität' zu faseln. Wenn der VDA es wirklich ernst meinen würde mit seiner neuen Ausrichtung auf eine nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, könnte er einfach einige seiner veralteten und klimaschädlichen Positionen aufgeben. Dass er das nicht macht, zeigt, dass es sich letztlich nur um Greenwashing einer Autoindustrie handelt, die weiterhin ihr altes umweltschädliches Geschäftsmodell verfolgt. Abgesehen davon halten wir es weiterhin für völlig inakzeptabel, dass die IAA sämtliche großen Plätze in der Münchner Innenstadt belegt und der Radverkehr große und ungeeignete Umwege fahren muss.“

Grundsätzliche Kritikpunkte des ADFC am VDA

  • Tempolimit auf Autobahnen
    Der ADFC plädiert für ein generelles Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen. Das ist die einfachste und effektivste Maßnahme, um schnell und merklich CO2-Emissionen zu senken. Bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h würde es nach Angaben des Umweltbundesamtes zu einer jährlichen Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 6,7 Millionen Tonnen kommen. Unsere Forderung: Autoindustrie und VDA müssen ihren jahrzehntelangen Kampf gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen aufgeben. Tempolimits sind in den meisten Ländern längst Standard. Nur in Deutschland gibt es keine grundsätzliche Vorgabe.
     
  • Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit
    Der ADFC setzt sich politisch dafür ein, dass Tempo 30 innerorts die Regelgeschwindigkeit wird. Nur für Hauptverkehrsstraßen sollte in begründeten Fällen eine höhere zulässige Höchstgeschwindigkeit (Tempo 50) festgelegt werden. Und das auch nur dann, wenn es eine lückenlose und sichere Radverkehrsführung gibt. Der VDA dagegen stellt sich strikt gegen eine uneingeschränkte Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Städten. Dabei ist erwiesen: Tempo 30 hat viele positive Auswirkungen – auf Verkehrssicherheit, Verkehrsverhalten, Verkehrsmittelwahl, Verkehrslärm und Aufenthaltsqualität. 
     
  • Straßenraum gerecht aufteilen
    Aus Sicht des ADFC benötigt der Radverkehr deutlich mehr Platz als bisher. Die Infrastruktur muss endlich so geplant und gebaut werden, dass Mensch und Umwelt im Mittelpunkt stehen. Der Autoverkehr muss dafür abspecken. Die Autohersteller müssten also einsehen, dass der Straßenraum neu und gerechter zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV verteilt wird – zu Lasten des Autos. Doch die Autolobby pocht weiterhin auf die Bevorzugung des Kfz-Verkehrsflusses in der Stadt und beharrt darauf, dass Kapazitäten für den motorisierten Verkehr nicht eingeschränkt werden dürfen, sondern sogar ausgebaut werden müssen.
     
  • Kleinere Autos als Standard
    Kleinere Fahrzeuge, weniger Emissionen, das wäre das Gebot der Stunde. Doch die Automodelle werden weiterhin größer, schwerer und schneller, das Automobil beansprucht mehr Platz als je zuvor. Die Menschen sollen also immer größere Autos kaufen, in denen sie dann meist nur Kurzstrecken ohne Beifahrer:in und Transportgut zurücklegen. Der Straßenraum wird so noch enger für Rad- und Fußverkehr. Im Juni 2023 wurden in Deutschland rund 88.000 Personenkraftwagen des Segments SUV neu zugelassen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stellte dies eine Zunahme um rund 31,6 Prozent dar, im Segment der Oberklasse stieg die Zahl sogar um etwa 52,9 Prozent. Schon steht die ernsthafte Forderung der Autolobby im Raum, die öffentlichen Parkplätze wegen dieser überdimensionierten SUVs zu vergrößern. 
     
  • Geschäftsmodell versus Klimakrise
    Aus Sicht des ADFC heizt das Geschäftsmodell der Autoindustrie die Klimakrise weiter an. Klimaziele werden so torpediert. Autokonzerne müssten dringend Versäumnisse und Widerstände beim Thema Klimaschutz überwinden: Vom alten Leitbild der Übermotorisierung und Überdimensionierung des Automobils (siehe oben) müssten sich die Hersteller freiwillig verabschieden. Bisher sind spritsparende und klimaschonende Fahrzeuge aber bei den meisten Herstellern lediglich Nischenmodelle. Zwar bauen auch BMW und Volkswagen auf Elektro, lassen aber die energieintensiven, umweltschädlicheren und für den Kfz-Verkehr unpraktikablen Alternativen Wasserstoff und E-Fuels auf der Agenda. Zudem löst der alleinige Umstieg auf andere Antriebsarten das Platzproblem in den Städten nicht.

Hintergrund und Quellen


https://hoehenkirchen-siegertsbrunn.adfc.de/neuigkeit/keine-kooperation-des-adfc-mit-dem-vda-zur-iaa

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 200.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer:in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

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