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Teilnahmebedingungen für alle Kurse der Radfahrschule
Die Teilnahmebedingungen für die Kurse der Radfahrschule regeln Dinge wie Anmeldung, Bezahlung und Rücktritt und gelten sowohl für Anfängerkurse wie auch für FahrSicherheitsTrainings aller Stufen.
1. Präambel:
Die vom ADFC München e.V. durchgeführten Radfahrschulungen für Fahranfänger:innen, FahrSicherheitsTrainings für fortgeschrittene Radfahrer:innen sowie Einzeltrainings für Erwachsene und Kinder dienen entsprechend dem Vereinsziel der Förderung des Fahrradfahrens.
Sie dienen keinem gewerblichen oder kommerziellen Zweck. Die Radfahrschulungen werden von ehrenamtlichen Mitgliedern geplant, organisiert und durchgeführt. Die Bedingungen sind für ADFC-Mitglieder und Nichtmitglieder gleich, soweit nicht anders angegeben.
2. Anmeldung:
Mit der Anmeldung (Online) bietet der/die Teilnehmer:in dem ADFC München e.V. den Abschluss eines der Anmeldung entsprechenden Schulungsvertrages an. Die Annahme der Kursanmeldung durch den ADFC München e.V. ist erfolgt, wenn sie durch die Radfahrschule des ADFC München e.V. schriftlich/per Mail bestätigt wird.
Für Einzeltraining für Erwachsene und Kinder gilt: Eine Anmeldung erfolgt über eine einvernehmliche Abstimmung zwischen dem/der Teilnehmer:in und dem ADFC München e.V. vertreten durch den/die Trainer:in. In der Abstimmung werdender Kursort, der erste Kurstermin und erste Kurslänge festgelegt. Weitere Kurszeiten werden nach jeder Kurseinheit abgesprochen. Jede Kurseinheit umfasst mindestens 60 Minuten. Gegebenenfalls werden zusätzlich die An- und Abfahrtzeiten des Trainers / der Trainerin in Rechnung gestellt.
3. Bezahlung:
Die Bezahlung des Teilnahmebetrages kann ausschließlich auf dem Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgen. Der Teilnahmebetrag ist mit Zustandekommen des Vertrags fällig und wird nach Anmeldebestätigung eingezogen. Bei Anfängerkursen findet die Abbuchung ca. 7 Tagen nach Anmeldebestätigung statt, bei FahrSicherheitsTrainings und dem Fahrpraxiskurs für Anfänger:innen jeweils ca. 6-7 Tagen vor dem Kurstag. Die Teilnahme am Kurs ist erst mit Eingang des Lastschriftbetrages auf dem Bankkonto des ADFC München e.V. gesichert.
Für Einzeltraining für Erwachsene und Kinder gilt: Der ADFC München e.V. stellt nach Ende aller Kurszeiten eine Sammelrechnung über alle Termine aus, die per SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt wird.
4. Rücktritt von einem Schulungskurs / Absage des Kurses seitens des ADFC München e.V.
Ein:e Teilnehmer:in kann nur durch schriftliche Erklärung von einem noch nicht begonnenen Schulungskurs zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis 7 Tage vor Beginn der Ausbildung, erstatten wir den Teilnahmebetrag abzüglich eines Bearbeitungsentgelts zurück. Bei mehrtägigen Schulungen beträgt dieser 15 €, bei eintägigen Schulungen 50% des Teilnahmebetrages. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichterscheinen zum Kurs erfolgt keine Erstattung.
Sollte der Kurs seitens des ADFC München e.V. abgesagt werden müssen, wird der Teilnahmebetrag unverzüglich nach Absage in voller Höhe erstattet.
Für Einzeltrainings für Erwachsene und Kinder gilt:Ein Rücktritt bzw. eine Beendigung des Einzeltrainings kann zu jederzeit in Absprache mit dem Trainer:in erfolgen. Es werden dann nur die geleisteten Kurszeiten in Rechnung gestellt.
5. Risiken:
Da die Teilnahme an einer Radfahrschulung, einem FahrSicherheitsTraining sowie einem Einzeltraining für Erwachsene und Kinder für Ungeübte anstrengend ist, sollte eine ausreichende körperliche Fitness vorhanden sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, die Schulungsdauer von jeweils 90 bzw. bis zu 240 Minuten pro Termin (je nach gewähltem Kurs) ohne Erschöpfung überstehen zu können, lassen Sie sich bitte ärztlich beraten.
- Bei den Anfängerkursen und Einzeltrainings werden Schulungsräder für Erwachsene zur Verfügung gestellt. Diese Fahrräder sind bis 100 kg Körpergewicht zugelassen.
- Für eine Teilnahme an einem Fortgeschrittenenkurs werden Grundkenntnisse im Fahrradfahren vorausgesetzt.
- Bei Einzeltrainings mit Kindern müssen diese ihre eigenen Fahrräder zum Kurs mitbringen.
Die Anwesenheit eines/r Erziehungsberechtigten vor Ort ist während der gesamten Kurszeit verpflichtend. Während des Kurses sind die Regeln der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Der/die Teilnehmer:in ist sich bewusst, dass die Sorgfalt des ADFC München e.V. bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der Sicherheit des Trainingsgeländes sich billigerweise nur auf vorhersehbare Risiken erstrecken kann. Er/Sie akzeptiert daher, dass der ADFC nicht verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der Wahrscheinlichkeit und dem Ausmaß eines etwaigen Schadens stehen. Dabei ist entscheidend die pflichtgemäße Betrachtung des ADFC München e.V. vor Beginn der jeweiligen Schulungsveranstaltung.
Einzeltrainings mit Personen, die keine Fahranfänger mehr sind, können auch außerhalb des Schulungsgeländes im Straßenverkehr durchgeführt werden, wenn die teilnehmende Person dies wünscht. Die teilnehmende Person muss über Grundkenntnisse im Fahrradfahren verfügen, sich sicher auf dem Fahrrad fortbewegen können und mit den Regeln der Straßenverkehrsordnung vertraut sein. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind dabei einzuhalten. Die teilnehmende Person kann dabei ihr eigenes Fahrrad verwenden, soweit es verkehrssicher im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung ist.
6. Haftungsbeschränkung:
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko! Der/die Teilnehmer:in erklärt ( Ziffer 5), dass sein/ihr Gesundheitszustand den Anforderungen der Radfahrschulung entspricht. Schadenersatzansprüche gegen den ADFC München e.V., gleich aus welchem Rechtsgrunde, bestehen nur, soweit dem ADFC München e.V. Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Von dem Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den ADFC München e.V. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig sind. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ADFC München e.V., sofern der/die Teilnehmer:in Ansprüche gegen diese geltend macht.
Radfahrschule im ADFC München e.V.
Stand: 03.2026