Rücksicht macht Wege breit!
Über die richtige Benutzung unserer Wege
Die Fahrradsaison ist in vollem Gange. Verstärkt kann man jetzt leider wieder beobachten, dass es zu Konflikten und gefährlichen Situationen zwischen Fußverkehr und Radverkehr kommt, da für diese Teilnehmer:innen am Straßenverkehr einfach nicht genügend Platz vorhanden ist. Diese Situation wird sich wohl in naher Zukunft erst einmal nicht wesentlich verbessern, da im neuen Haushaltsplan des Bundes die Finanzhilfen für Radverkehrsmaßnahmen in den Kommunen auf 260 Millionen (von 2023: 416 Mio) gekürzt wurden.
Viele Radfahrende fühlen sich auf der Straße unsicher und weichen auf die Fußwege aus.
Bei der Benutzung von Fußwegen durch den Radverkehr scheint es jedoch einige Unklarheiten zu geben.
Zu den wichtigsten Regeln für die Benutzung der verschiedenen Wege
Die Strassenverkehrsordnung (StVO) legt die gesetzlichen Regeln für das Verhalten im Straßenverkehr fest. Der erste Paragraf lautet:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Diese beiden einfachen Sätze sollten wir alle verinnerlichen. Jeder ist auch mal unaufmerksam und macht Fehler. Wir sollten mehr auf das achten, was gut läuft, anstelle immer mit dem Finger auf andere zu zeigen. Vielleicht können wir so mit mehr Gelassenheit durch die Saison kommen. Ein freundliches Hallo!, Danke! oder Entschuldigung! wirken oft Wunder.
Rücksicht macht Wege breit!
In diesem Sinne wünschen wir allen eine gute Sommersaison.